- 18 Jahre
- 17 Jahre
► Bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter
Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
► Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
► Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in
► Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
► Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem
vergleichbareFertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden