Klasse A2

Alle Infos in der Übersicht

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

► Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und              einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht



Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst

Theorie:

► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg von A1,        wenn der Führerschein mind. 2 Jahre in Besitz war)

Praxis:

► Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


► Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt


► Sonderfahrten von A1 auf A2: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt und 1 Fahrstunde Nachtfahrt



Welches Alter muss man haben?

► bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden 

► bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung

► Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg
► Dauer mindestens 40 Minuten (Bei Aufstieg von A1 auf A2)