Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.
Klasse A2
Alle Infos in der Übersicht
► Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
Für die
Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt
beim Aufstieg von A1, wenn
der Führerschein mind. 2 Jahre in Besitz war)
Praxis:
► Grundausbildung nach Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten
und dem Lernfortschritt)
► Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt
► Sonderfahrten von A1 auf A2: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt und 1 Fahrstunde Nachtfahrt
► bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
► bei Erweiterung Fragebogen mit
20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht
bestanden
► Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg
► Dauer mindestens 40 Minuten (Bei Aufstieg von A1 auf A2)