► Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.
Klasse AM
Alle Infos in der Übersicht
- Zweirädrige Kleinkrafträder
► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
► Leistung max. 4 KW bei Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder
► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
► Leistung max. 4 KW bei Diesel- / Elektromotor
- Vierrädrige Kleinkrafträder
► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
► Leistung max. 4 KW bei Diesel- / Elektromotor
► Leermasse max. 350 KG
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
► Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
► Theorieprüfung (PC):
► bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11
Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die
Prüfung als nicht bestanden
► Dauer mindestens 30 Minuten