Klasse AM

Alle Infos in der Übersicht

Welches Alter muss man haben?

► Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

- Zweirädrige Kleinkrafträder

► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
► Leistung max. 4 KW bei Elektromotor

- Dreirädrige Kleinkrafträder

► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
► Leistung max. 4 KW bei Diesel- / Elektromotor

- Vierrädrige Kleinkrafträder

► bbh max. 45 km/h
► Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
► Leistung max. 4 KW bei Diesel- / Elektromotor
► Leermasse max. 350 KG

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst

Theorie:
► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
► Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss man absolvieren ?

► Theorieprüfung (PC):
► bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden


Praktische Prüfung

► Dauer mindestens 30 Minuten