Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:
► 24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
► 21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
► 20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Klasse A
Alle Infos in der Übersicht
Krafträder
► auch mit Beiwagen
► mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45
km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten
Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei
Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr
als 15 kW Nennleistung
Prüfung auf Kraftrad erforderlich
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
► mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
► oder einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr als 15 kW Nennleistung
► Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die
Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
► Grundausbildung nach Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten
und dem Lernfortschritt)
► Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt
► Sonderfahrten von A2 auf A: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt und 1 Fahrstunden Nachtfahrt
►bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
► bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden Praktische Prüfung:
► Dauer mindestens 60 Minuten Direkteinstieg
► Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A