Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.
Klasse A1
Kraftrad bis max. 125 ccm²
Zweirädrige
Kleinkrafträder
► Krafträder, auch mit Beiwagen,
► nicht mehr als 125 ccm Hubraum,
► nicht mehr als 11 kW Nennleistung,
► nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
► Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung
► Prüfung auf Kraftrad
erforderlich
Für die
Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Theorie:
► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
► Grundausbildung nach Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten
und dem Lernfortschritt)
► Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt
► bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
► bei Erweiterung Fragebogen mit
20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht
bestanden
► Dauer mindestens 45 Minuten