Klasse A1

Kraftrad bis max. 125 ccm²

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder

► Krafträder, auch mit Beiwagen,


► nicht mehr als 125 ccm Hubraum, 


► nicht mehr als 11 kW Nennleistung, 


► nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht


► Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung


► Prüfung auf Kraftrad erforderlich


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

► Ausweis
► Passbild (biometrisch)
► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
► Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
► keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst

Theorie:

► 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
► 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

► Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


► Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt



Welche Prüfung muss man absolvieren ?


► bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden 

► bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung

► Dauer mindestens 45 Minuten